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Strafrecht

Eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen einen Bürger, dann kommt der gesamt Staatsapparat in Gang. Die Polizei ermittelt, Zeugen werden befragt, der Beschuldigte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Gegebenenfalls droht dann eine Anklage beim Strafgericht oder sogar die Untersuchungshaft. Wir behalten mit Ihnen zusammen den Überblick, egal ob Sie Angeklagter oder Opfer einer Straftat sind und als Nebenkläger auftreten wollen.

Wir beraten und begleiten Sie bei

  • polizeilichen Befragungen
  • einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren
  • einem Einspruch gegen einen Strafbefehl
  • einer Anklage vor dem Strafgericht
  • Rechten als Opfer einer Straftat
  • Nebenklage
  • Adhäsionsverfahren