Privates Bau- /Architektenrecht
Bauvorhaben, vom Abschluss des Bauvertrages bis zur Abnahme einschließlich Mängelgewährleistung nach Werksvertragsrecht oder VOB.
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Architektenvertrag/HOAI
- Klärung von Haftungsfragen (z.B. Baumängel, Bauaufsicht, Planungsfehler, Bausummenüberschreitung)