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Insolvenzrecht

Neben Unternehmen ist es auch Bürgern möglich, sich von Schulden zu lösen. Dies kann auch ohne ein gerichtliches Insolvenzverfahren erfolgen, wenn alle Gläubiger dem Einigungsversuch zustimmen. Wir bieten Ihnen an, mit Ihren Gläubigern zu verhandeln und Sie bei allen Fragen rund um das Insolvenzrecht zu beraten.

Insbesondere sind wir behilflich bei

  • der Erstellung eines Haushaltsplanes
  • der Erstellung eines Vermögensverzeichnisses
  • der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplanes
  • der Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches
  • der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens/Privatinsolvenzverfahrens
  • Beratung zur Restschuldbefreiung
  • Insolvenzanfechtung
  • Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
  • Nachlassinsolvenzverfahren