Erbrecht
Gerne beraten und vertreten wir Ihre Interessen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten und beraten Sie bei der Regelung Ihrer Vermögensnachfolge.
Nutzen Sie die langjährige Erfahrung und die Kompetenz einer Fachanwältin für Erbrecht.
Wir unterstützen Sie bei der Abfassung Ihres letzten Willens und bei der Gestaltung von Verträgen, mit dem Ziel bereits zu Ihren Lebzeiten Vermögensgegenstände auf die nächste Generation zu übertragen.
Ist ein Erbfall eingetreten, ist es zur Vermeidung von Streitigkeiten und finanzieller Schäden unerlässlich seine Recht und Pflichten möglichst frühzeitig zu kennen, um entsprechend handeln zu können.
Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland sehen - anders als in anderen Ländern- nicht vor, dass Behörden, Gerichte oder von diesen beauftragte Personen nach einem Todesfall für den Nachlass tätig werden. Es werden weder die Erben ermittelt, noch die Vermögenswerte des Nachlasses erfasst oder automatisch gesichert. Die Tätigkeit des Nachlassgerichtes beschränkt sich -sofern eine letzwillige Verfügung dem Gericht vorliegt- auf deren Eröffnung. Das Nachlassgericht wird nur bei entsprechenden Anträgen
(z. Bsp. Erbscheinsantrag) tätig. Die Verteilung des Nachlasses ist allein Sache der Erben. Insofern ist das eigene Handeln etwaiger Erben, Vermächtnisnehmern oder der Personen, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, zwingend notwendig.
Wir übernehmen für Sie u.a.
-die Verhandlungen mit anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft über die Verteilung des Nachlasses
-die Durchsetzung Ihrer Interessen bei der Auseinandersetzung des Nachlasses gegenüber anderen Miterben
- die Geltendmachung und Berechnung Ihrer Pflichtteilsansprüche
- die Abwehr unberechtigter Pflichtteilsansprüche
- die Beantragung eines Erbscheins und ihre Vertretung vor den Nachlassgerichten in sog. Erbscheinverfahren
- die Klärung der Erbfolge und Prüfung der Gültigkeit von Testamenten und Erbverträgen
- die Geltendmachung Ihrer Ansprüche als Vermächtnisnehmer
- die Zusammenstellung von Auskünften und Bestandsverzeichnissen zur Erfüllung ihrer Auskunftsverpflichten
Wir beraten Sie
-bei der Ausgestaltung von Testamenten und Erbverträgen
-bei der Ausgestaltung von Verträgen zur Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten im Rahmen der sog. vorweggenommenen Erbfolge